Prüfungsordnung der GBMA

 

*am Ende finden Sie die Prüfungsordnung als PDF-Download

Inhalt

  • Verfahrensablauf
  • Level 1 – Eignungstest
  • Level 2 – Ländlich
  • Level 3 – Einsatzzertifizierung
  • Verlängerung der Einsatzzertifizierung

©Copyright 2018 Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung des
German Bloodhound Mantrailing Association e. V.

Präambel

Die hier vorliegende Prüfungsordnung wurde durch den GBMA überarbeitet und vom Vorstand genehmigt. Sie ersetzt die bisher geltenden Prüfungsordnungen des GBMA. Die nach dieser Prüfungsordnung geprüften Teams erhalten mit dem Zertifikat eines GBMA-Prüfers, eine Empfehlung für ihr Training und Einsatzgeschehen.

Die Entscheidung und Verantwortung, ob der Hundeführer mit seinem Hund einen Einsatzauftrag – entsprechend der Lagebeurteilung – annimmt oder nicht, trifft der Hundeführer in eigener Verantwortung!

Ein Mantrailing-Team besteht aus einem Hund und einem Hundeführer und wird nachstehend Team genannt. Das Zertifikat gilt immer für das geprüfte Team. Es bestätigt, dass an diesem Tag das Team (Name Hundeführer und Name Hund) in dem besagten Level geprüft wurde. Übernimmt ein neuer Hundeführer einen geprüften Hund, so muss auch dieser mit dem Hund sämtliche Prüfungen abarbeiten, um seine Einsatzfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Der Mantrailer (Personenspürhund) darf nur durch den Hundeführer im Einsatz geführt werden, der diesen erfolgreich in der Prüfung geführt hat.

Nach dieser PO dürfen nur GBMA- und LEBA-Mitglieder geprüft werden. Nichtmitglieder können auf schriftlichen Antrag ihrer Behörde/Organisation im „Level 3 – Einsatzfähigkeit“ im Rahmen einer zertifizierten Seminarteilnahme geprüft werden.

Standardleistungseinschätzung und Prüfung für Mantrailingteams

Um die Teamfähigkeit einschätzen und bewerten zu können, wird der Hundeführer seinen Hund auf einen Trail – welcher von der zu suchenden Person zu Fuß zurückgelegt wurde – ansetzen.

Das Team wird in fünf Kategorien bewertet:
1. der Fähigkeit des Hundes dem Trail der zu suchenden Person über die gesamte Länge zu folgen. Dabei ist der Startpunkt bekannt, jedoch nicht die Abgangsrichtung.
2. der Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während des Arbeitens auf dem Trail zu lesen. Dabei sind Korrekturen, Motivationen und ein Neuansatz möglich.
3. der Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund zu unterstützen, den Trail wieder zu finden, wenn dies nötig ist.
4. der Fähigkeit in kontaminierten Gebieten zu suchen.
5. der Identifikation der Person.

Das Team soll in drei unterschiedlichen Stufen seine Kompetenzen unter Beweis stellen. Dabei ist eine Prüfung pro Tag zulässig.

Besteht das Team die Prüfung leistungsbedingt nicht, so ist eine Wiederholung der Prüfung frühestens nach 12 Wochen möglich. Ein dreimaliges „Nicht bestehen” des jeweiligen Levels führt zum Ausschluss des Teams von weiteren Prüfungen. Dieses gilt auch für Prüfungsanmeldungen durch andere Organisationen. Sind dort drei Prüfungsversuche gescheitert, erfolgt im GBMA keine weitere Prüfung.

In den Prüfungsstufen Level 1 und 2 folgt und bewertet immer mindestens ein Prüfer das Team während der Prüfung. Im Level 3 werden unterschiedliche Einsatzszenarien während des Seminars durch einen Prüfer und bei mindestens 70 % der Aufgaben durch zwei Prüfer geprüft. Wird eine Gruppe nur von einem Ausbilder=Prüfer und einem Co-Ausbilder betreut, so treffen diese die Entscheidung gemeinsam anhand der im gesamten Seminar erbrachten Leistungen. Es ist den Prüfern nicht erlaubt, während der Prüfung Hilfestellungen und Kommentare zu geben. Dies führt zu einer Disqualifizierung des Teams.

Das Team muss in der Lage sein zu demonstrieren, dass es einem Trail über die „gesamte Länge“ folgen und die zu suchende Person finden kann. Während der Prüfung des Teams auftretende Umweltbedingungen wie Wind und Wetter sollten in die Einschätzung einfließen. Verliert ein Team den Trail mehr als 10 Minuten (ununterbrochen) oder meinen die Prüfer, dass dieses Team den Trail nicht mehr erfolgreich beenden kann, können sie die Prüfung abbrechen.

Das Team muss zuerst das Level 1 erfolgreich bestanden haben, bevor es das Level 2 absolvieren darf. Das Bestehen des Levels 2 ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im Level 3. Wiederholungsprüfungen von Nicht-GBMA-Mitgliedern werden nur auf Wunsch und Antrag ihrer Behörde/Organisation abgenommen.

Dem geprüften Team wird das „Bestanden” oder „Nicht bestanden” bescheinigt. Das Team wird bewertet am Startpunkt, bei Wendungen, beim Folgen des Trails, bei Abweichungen vom Trail, bei der Fähigkeit oder Unfähigkeit des Hundeführers seinen Hund zu lesen sowie bei der Teamarbeit von Hundeführer und Hund.

Gründe, die zu einem Prüfungsausschluss führen:
– aggressives Verhalten des Hundes gegenüber dem Hundeführer, dem Prüfer, Zuschauern oder der Zielperson
– wenn der Hundeführer mehr als 10 Minuten zu spät zur Prüfung erscheint
– wenn sich der Hund oder Hundeführer während der Prüfung verletzt.

Verfahrensablauf

Anmeldung von Prüfungen

Prüfungen sind acht Wochen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin beim Vizepräsidenten oder Leiter Aus – und Fortbildung schriftlich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch das GBMA-Mitglied/-Fördermitglied oder durch seine Behörde/Organisation.

Vom Vizepräsidenten wird dann ein Prüfer mit der Abnahme der Prüfung in den Level 1 und 2 bzw. zwei Prüfer (Ausnahme Seminare, hier reicht der Ausbilder) im Level 3 „Einsatzzertifizierung“ beauftragt.

Grundsätzlich erfolgen Prüfungen nur in den vom GBMA Aus- und Fortbildungsveranstaltungen oder Mitgliedertreffen. Der beauftragte Prüfer übernimmt gleichzeitig die Aufgabe eines Prüfungsleiters.

Auf den vom GBMA angebotenen Seminaren ist eine Einsatzzertifizierung ausschließlich auf Antrag einer Behörde/Organisation möglich (es besteht Kostenpflicht).

Sollten Fahr-, Unterbringungs- und/oder Verpflegungskosten für Prüfer entstehen, sind diese dem/n Prüfer/n von den Prüfungsteilnehmern vor der Prüfung zu erstatten.

Das Prüfungsgebiet soll von den zu prüfenden Teams vorher nicht für Trainingszwecke genutzt worden sein.
Zertifikate bzw. Prüfungsurkunden werden durch den GBMA ausgestellt und von dem/den zuständigen Prüfer/n unterschrieben und abgestempelt.

Der Bewertungsbogen – egal ob das Team bestanden hat oder nicht – verbleibt bei den zuständigen Prüfern und geht in Kopie an die Geschäftsstelle des GBMA. Das Ergebnis bestanden oder nicht bestanden wird an die anmeldende Behörde/Organisation übermittelt (nicht der Bewertungsbogen).

Der Prüfer wird Anmerkungen hinsichtlich der Leistungen auf dem Prüfungsprotokoll vermerken. Auf der Rückseite des Bewertungsbogens wird vom Prüfer der Original-Trail aufgezeichnet.

Vor einer Prüfung sind dem/n Prüfer/n die Trainingsnachweise des letzten Jahres vorzulegen.

Gültigkeit der Prüfung:
Bei Bestehen gilt die Prüfung 24 Monate.

Impfschutz:
Vor Prüfungen haben die Teilnehmer den gültigen Impfschutz des Hundes vorzulegen.

Level 1 – Eignungszertifikat
Um sich für die Prüfung zu qualifizieren, muss der Hund über einige Trailerfahrung verfügen sowie körperlich fit genug sein. Das Team wird durch einen Prüfer nach folgenden Kategorien bewertet:
1. der Fähigkeit des Hundes einem Trail, von einem bekannten Startpunkt aus, bis zur zu suchenden Person zu folgen,
2. der Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während der Arbeit zu lesen und sein Verhalten richtig zu werten,
3. der Fähigkeit des Hundeführers sein Hund beim Wiederauffinden des Trails zu unterstützen, falls dies notwendig wird,
4. der Identifikation der zu suchenden Person am Ende des Trails.

Kriterien des Trails
1. Der Trail ist auf weichem oder grünem Untergrund, in einem möglichst gering kontaminierten Gebiet und möglichst frei von Ablenkung gelegt.
2. Der Trail ist maximal 800 Meter lang.
3. Der Trail beinhaltet mindestens zwei Richtungsänderungen.
4. Der Trail ist nicht älter als eine Stunde.
5. Die Zielperson soll für das Prüfungsteam unbekannt sein.
6. Geruchsartikel sind erlaubt. Der Hundeführer sollte jedoch sparsam im Gebrauch sein. Das heißt, der Hund darf den Geruchsartikel während der Prüfung maximal zweimal erneut erhalten.
7. Der Hund muss an der Leine arbeiten.
8. Der Trail soll in einer Zeit von ca. 30 Minuten ausgearbeitet werden.
9. Der Hund muss den Trail in seiner gesamten Länge erarbeiten und am Ende die zu suchende Person anzeigen.

Level 2 – Leistungszertifikat
Das Level 2 steht allen Teams offen, welche das Level 1 bestanden haben und bei denen der Hund
älter als sechs Monate ist. Das Team wird nach folgenden Kategorien bewertet:
1. der Fähigkeit des Hundes einem Trail, von einem bekannten Startpunkt aus, bis zur zu suchenden Person zu folgen,
2. der Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während der Arbeit zu lesen und sein Verhalten richtig zu werten,
3. der Fähigkeit des Hundeführers sein Hund beim Wiederauffinden des Trails zu unterstützen, falls dies notwendig wird,
4. der Identifikation der zu suchenden Person am Ende des Trails,
5. der Fähigkeit des Teams durch kontaminiertes Gebiet zu arbeiten und dabei Verleitungen außer Acht zu lassen.

Kriterien des Trails
1. Der Trail besteht aus einer Kombination von Straßen und natürlicher Oberfläche in einem ländlich/dörflich geprägten Gebiet.
2. Der Trail ist mindestens 1200 Meter lang.
3. Der Trail beinhaltet zwei bis vier Richtungsänderungen.
4. Der Trail ist nicht älter als zwei Stunden.
5. Die Zielperson soll für das Prüfungsteam unbekannt sein.
6. Geruchsartikel sind erlaubt. Der Hundeführer sollte jedoch sparsam im Gebrauch sein. Das heißt, der Hund darf den Geruchsartikel während der Prüfung maximal zweimal erneut erhalten.
7. Der Hund muss an der Leine arbeiten.
8. Die Trail soll in einer Zeit von ca. 45 Minuten ausgearbeitet werden.
9. Der Hund muss den Trail in seiner gesamten Länge erarbeiten und am Ende die zu suchende Person anzeigen.
10. Das Anzeigeverhalten ist den Prüfern vor Prüfungsbeginn mitzuteilen.

Level 3 – Einsatz-Zertifikat

Das Level 3 steht allen Teams offen, welche das Level 2 bestanden haben oder durch ihre Organisation zur zertifizierten Seminarteilnahme angemeldet wurden.

Voraussetzung zur Abnahme der praktischen Teile innerhalb der Veranstaltungen ist der bestandene schriftliche Test innerhalb des Seminars.

Das Team wird im Verlauf des Seminares nach folgenden Kategorien bewertet:
1. der Fähigkeit des Hundes einem Trail, von einem bekannten Startpunkt aus, bis zur zu suchenden Person zu folgen,
2. der Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während der Arbeit zu lesen und sein Verhalten richtig zu werten,
3. der Fähigkeit des Hundeführers sein Hund beim Wiederauffinden des Trails zu unterstützen, falls dies notwendig wird,
4. der Identifikation der zu suchenden Person am Ende des Trails,
5. der Fähigkeit des Teams durch kontaminiertes Gebiet zu arbeiten und dabei Verleitungen außer Acht zu lassen.
6. Durch den Hundeführer ist eine schriftliche Prüfung innerhalb des Seminars abzulegen, welche mit mindestens 70% richtig beantwortet sein muss.

Kriterien des Trails
1. Die Trails bestehen aus einer Kombination von Straßen und natürlicher Oberflächen. Sie können auf dem Land, im Dorf oder in der Stadt gelegt sein.
2. Ein Trail ist mindestens 1800 Meter lang.
3. Ein Trail beinhaltet mindestens vier Richtungsänderungen.
4. Ein Trail ist mindestens acht Stunden alt.
5. Ein Trail ist in einer Stadt mit mindestens ca. 10.000 Einwohnern gelegt.
6. Die Zielperson soll für das Prüfungsteam unbekannt sein.
7. Geruchsartikel sind erlaubt. Der Hundeführer sollte jedoch sparsam im Gebrauch sein. Das heißt, der Hund darf den Geruchsartikel während der Prüfung maximal zweimal erneut erhalten.
8. Der Hund muss an der Leine arbeiten.
9. Der Hund muss den Trail in seiner gesamten Länge erarbeiten und am Ende die zu suchende Person anzeigen.
10. Das Anzeigeverhalten ist den Prüfern vor Prüfungsbeginn mitzuteilen.

Eine Kombination aus den unter 1 bis 5 genannten Kriterien ist möglich und wird von den Prüfern entsprechend der lokalen Gegebenheiten festgelegt. Die Ausarbeitung der Trails erfolgt in einer von den Prüfern vorher festgelegten Zeit.

Prüfungsrelevante Inhalte, die in die Trails einfließen:
– Richtungsarbeit
– Kreuzungsarbeit
– Negativanzeige, hier kann es sich um einen Ansatznegativ (d. h. die Person deren Geruch vorgelegt wird, war niemals am Startpunkt) oder einen Abbruchnegativ (d. h. die Spur der Person endet durch Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel oder Pkw)
– Pause (d. h. Unterbrechung des Trails mit Fortsetzen an gleicher Stelle)
– Pick-up (d. h. Unterbrechung des Trails mit Fortsetzen an anderer Stelle)
– Backtrack (d.h. die zu suchende Person geht auf derselben Spur wieder zurück, die sie zuvor hin gegangen ist)
– Geruchsdifferenzierung durch Splitting (d. h. der Geruch einer zweiten Person liegt über dem Trail der zu suchenden Person) oder Verleiter (d. h. am Ende muss aus einer Gruppe von bis zu drei Personen die zu suchende Person angezeigt werden).
– Ausarbeitung von Pools (d. h. die zu suchende Person hat sich auf dem Trail eine längere Zeit an einer Stelle aufgehalten)
– Ansatz mit Abgangsrichtung selbständig finden (d. h. der genaue Startpunkt ist unbekannt und muss vom Team ausgearbeitet werden)

Verlängerung der Einsatzzertifizierung

Die Einsatzzertifizierung kann auf schriftlichen Antrag des GBMA-Mitgliedes oder seiner Organisation innerhalb von 24 Monaten nach Bestehen des Level 3 des GBMA oder der Einsatzüberprüfung der eigenen Organisation bei außergewöhnlicher Suchleistung beschlossen und um 12 Monate verlängert werden.

Bereitzustellen sind dafür folgende Unterlagen:
1. Einsatzberichte mit Aktenzeichen
2. Lageskizzen
3. Vermisstenlage mit Ort / Zeit

Das Team muss bei direkt bei der vermissten Person (VP) ankommen oder eine konkrete Zielgebietszuweisung mit entsprechendem Fundort erreicht haben, die zum Auffinden der VP führt.

Für die Erteilung der Verlängerung muss das Team bereits an mehreren GBMA-Seminaren, mindestens ein Seminar davon im Zeitraum der Gültigkeit der Einsatzzertifizierung, teilgenommen haben.

Die Entscheidung einer Verlängerung der Einsatzfähigkeit obliegt dem Vorstand des GBMA (Präsident/Vizepräsident nach Rücksprache mit dem Leiter Aus- und Fortbildung) und muss einstimmig sein. Über die Bearbeitung wird ein Entscheidungsprotokoll geführt und mit den eingereichten Unterlagen in der Geschäftsstelle abgelegt. Die Entscheidung wird der Staffelleitung der Organisation in schriftlicher Form zugestellt. Sie ist auch bei negativem Bescheid bindend und nicht anfechtbar.

Das Team erhält ein Verlängerungszertifikat der Einsatzfähigkeit durch den GBMA.

Ermächtigungsgrundlage
Grundlage für diese Prüfungsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 01.09.2018 auf Vorstandsbeschluss des Präsidenten in Kraft.

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